AGB Unternehmen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der M. Mütze GmbH (im foldenden „Mütze“ genannt), Oggetal 14, 59964 Medebach, Telefonnummer 02982/9299010, gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen
1. Geltungsbereich
1.1 Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen von Mütze gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Mütze und dem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt), auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sämtliche von Mütze abgegebenen Angebote und mit dem Kunden geschlossene Verträge werden ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungengeschlossen.
1.2 Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Mütze nicht an, es sei denn, Mütze hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
1.3 Diese Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn Mütze in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen desKunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
1.4 Alle Vereinbarungen, die zwischen Mütze und dem Kunden zwecks Ausführung eines Vertrags getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
1.5 Angebote von Mütze aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen richten sich ausschließlich an Unternehmer und gewerbliche Wiederverkäufer, nicht jedoch an Verbraucher.
1.6 Die Anwendung der VOB ist ausgeschlossen.
2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
2.1 Die Angebote von Mütze sind freibleibend und unverbindlich. Das gilt insbesondere auch für Angebote in Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts und des Zumutbaren vorbehalten. Nicht bindend und ggf. nicht mehr aktuell in diesem Sinne sind bloße Katalogangaben oder Angaben auf Internetseiten.
2.2 Die Angebote im Online-Shop von Mütze stellen keine bindenden Vertragsangebote dar. Diese sind lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden für den entsprechenden Artikel.
2.3 Bestellungen im Online-Shop von Mütze können erst nach erfolgreicher Registrierung des Kunden abgegeben werden. Nach erfolgreichem Login kann derKunde aus dem Warensortiment ein Produkt auswählen. Durch Anklicken des Buttons „Bestellung absenden“ gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Die Bestellung kann nur abgegeben werden, wenn der Kunde zuvor diese Vertragsbedingungen akzeptiert hat. Mütze wird den Zugang der Bestellung des Kunden unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung der Bestellung erfolgt durch Zusendeneiner Auftragsbestätigung oder einer Rechnung per E-Mail an den Kunden. Die Zusendung einer Auftragsbestätigung oder der Rechnung stellt gleichzeitig die verbindliche Annahme der Bestellung dar.
2.4 Die Entgegennahme einer telefonischen Bestellung oder einer Bestellung via Telefax oder E-Mail stellt keineverbindliche Annahmedurch Mützedar.Der Kaufvertrag kommt indiesem Fallerstmit demVersendeneiner Auftragsbestätigungzustande.
2.5 Mütze ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen anzunehmen. Einer Annahme kommtes gleich, wenn innerhalb dieser Frist Rechnungsstellung erfolgt.
2.6 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit von Ware wird der Kunde unverzüglich informiert. Im Falle der Nichtverfügbarkeit wird die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet.
2.7 Vertragsgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung jeweils bezeichneten Produkte und Dienstleistungen.
2.8 Mütze ist berechtigt, Teile oder den gesamten Auftrag auf Dritte zu übertragen. Einer Zustimmung des Kunden hierfür bedarf es nicht.
2.9 Nach Auftragsbestätigung durch den Kunden gewünschte Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien.
2.10 Mütze ist berechtigt, die registrierten Nutzer des Onlineportal s shop.mmuetze.de über System-Updates durch Versand einer E-Mail-Nachricht an die hinterlegte E-Mail-Adresse zu benachrichtigen.
2.11 Um die Kunden stets aktuell und umfassen d zu informieren und zu betreuen, ist die Aktualität der Stammdaten unentbehrlich. Aus diesem Grund erhalten registrierte Nutzer des Onlineportals shop.mmuetze.de regelmäßig Abfragen zur Aktualisierung ihrer Stammdaten per E-Mail an die hinter legte E-Mail Adresse zugeschickt.
3. Muster und Fertigungsmittel
3.1. Die Herstellungskosten für Muster und Fertigungsmittel (Werkzeuge, Formen, Schablonen etc.) werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, von der zu liefernden Ware gesondert in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Fertigungsmittel, die infolge von Verschleiß ersetzt werden müssen. Sie sind mit der Übersendung des Ausfallmusters, oder, wenn ein solches nicht verlangt wurde, mit einer Frist von 8 Tagen ohne Abzug zu zahlen.
3.2. Die Kosten für die Instandhaltung und sachgemäße Aufbewahrung sowie das Risiko einer Beschädigung oder Zerstörung der Fertigungsmittel werden für den Zeitraum der kalkulierten Standzeit von uns getragen. Die Kosten für verlangte Werkzeugänderungen sowie für die Erneuerung gehen zu Lasten des Bestellers.
3.3. Setzt der Besteller während der Anfertigungszeit der Muster oder Fertigungsmittel die Zusammenarbeit aus oder beendet er sie, gehen alle bis dahin entstandenen Herstellungskosten zu seinen Lasten.
3.4. Die Fertigungsmittel bleiben, auch wenn der Besteller sie bezahlt hat, mindestens bis zur Abwicklung des Liefervertrages in unserem Besitz. Danach ist der Besteller berechtigt, die Fertigungsmittel herauszuverlangen, wenn über den Zeitpunkt der Herausgabe eine einvernehmliche Regelung erzielt wurde und der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen in vollem Umfang nachgekommen ist. Außerdem ist das in diesem Werkzeug verkörperte technische Wissen des Herstellers zusätzlich zu den vollen Werkzeugkosten angemessen zu vergüten.
3.5 Wir verwahren die Fertigungsmittel unentgeltlich ein Jahr nach der letzten Lieferung an unseren Besteller. Danach fordern wir unseren Besteller schriftlich auf, sich innerhalb von 6 Wochen zur weiteren Verwendung zu äußern. Unsere Pflicht zur Verwahrung endet, wenn innerhalb dieser 6 Wochen keine Äußerung erfolgt oder keine neue Bestellung aufgegeben wird.
3.6. Abnehmerbezogene Fertigungsmittel dürfen von uns nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung unseres Bestellers für Zulieferungen an Dritte verwendet werden.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Die Preise sind freibleibend und verstehen sich als Nettopreise in EURO. Die Preise gelten FCA gem. Incoterms 2010, exklusive Verpackung und Transport. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in den Preisen enthalten. Sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
4.2 Mütze ist berechtigt, die Preise entsprechend den zwischen der Bestellung und der Lieferung eingetretenen Kostenerhöhungen anzupassen. Dieses insbesondere, soweit seit Bestellung die Kosten für Rohmaterial und Hilfsstoffe gestiegen sind, tarifvertragliche Lohnerhöhungen eingetreten, sowie die Kosten der Fracht und öffentliche Gebühren und Abgaben gestiegen sind.
4.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder der Rechnung nichts anderes ergibt, werden Lieferungen und Leistungen ausschließlich gegen Vorkasse erbracht.
4.4 Wechsel werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung und nur zahlungshalber sowie vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeit angenommen. Im Falle der Verwendung von Akkreditiven, Schecks oder anderen Anweisungspapieren, die zahlungshalber nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Mütze angenommen werden, trägt der Kunde die Kosten der Eröffnung bzw. Bestätigung, der Diskontierung und Einziehung. Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die unwiderrufliche Gutschrift des Rechnungsbetrags auf dem Konto von Mütze.
4.5 Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
4.6 Die Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder durch Mütze anerkannten Forderungen gestattet. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde ausschließlich insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
4.7 Mütze ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf ältere Forderungen gegen den Kunden aus der mit Mütze bestehenden Geschäftsbeziehung anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist Mütze berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
4.8 Bei Auslandsaufträgen sind Barzahlungen in Euro an die angegebene Zahlstelle zu leisten. Kosten, die die Zahlstelle von Mütze belasten, sind durch den Kunden zu erstatten.
5. Lohnarbeit
5.1 Soweit Mütze im Auftrag von Dritten Leistungen an durch diese zur Verfügung gestellten Materialien vornimmt, haftet Mütze ausschließlich für die ordnungsgemäße Ausführung der vereinbarten Leistungen, nicht jedoch für Qualität und Ausführung der beigestellten Materialien, sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit der durch den Auftraggeber übergebenen Pläne und Anleitungen. Deren Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit sowie auch Einhaltung der durch den Auftraggeber gewünschten Qualitätsmerkmale ist ausschließlich durch den Auftraggeber sicher zu stellen und zu prüfen.
5.2 Soweit bei der Lagerung zur Verfügung gestellter Materialien besondere Vorkehrungen zu treffen sind, hat der Auftraggeber Mütze hierüber gesondert zu informieren.
5.3 Der Auftraggeber hat Mütze zur Vorbereitung der vereinbarten Leistungen, u.a. für die Vornahme von Probearbeiten und Probeschnitten, kostenlos Material beizustellen. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Ersatz der Kosten des hierfür verwendeten Materials besteht nicht.
5.4 Für etwaig entstehende Schäden und Verluste an beigestellten Materialien im Rahmen der vereinbarten Leistungserbringung übernimmt Mütze keine Haftung, soweit Schäden nicht durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlungen entstanden sind.
5.5 Mütze über nimmt keine Haftung für Materialverschleiß und Schäden, welche aufgrund fehlerhafter Anleitungen und Plänen des Auftraggebers entstanden sind.
6. Gefahrtragung, Versand
6.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung FCA (Incoterms 2010) vereinbart. Der Abschluss einer Transportversicherung obliegt dem Kunden.
6.2 Die Wahl der Versand- und Verpackungsart steht Mütze frei. Die Kosten der Verpackung werden durch Mütze separat gegenüber dem Kunden abgerechnet. Verpackungsmaterialien sind durch den Kunden zu entsorgen.
6.3 Soweit der Kunde eine abweichende Verpackung wünscht, hat er nach Wahl von Mütze die hierbei entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen, oder aber das Leergut, welches in diesem Falle im Eigentum von Mütze verbleibt, kosten- und spesenfrei in einem der Nutzung angemessenen Zustand an Mütze zurückzusenden. Soweit die Rücksendung nicht binnen dreier Monate nach Ablieferung durchgeführt wird, hat der Kunde die Kosten der Verpackung zu tragen.
6.4 Wird durch einen Umstand, den der Kunde zu vertreten hat, der Versand oder die Abnahme ohne Verschulden von Mütze verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit Absendung der Mitteilung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Kunden über. Der Kunde haftet für alle entstehenden Schäden und Mehrkosten.
7. Lieferbedingungen
7.1 Lieferungen erfolgen FCA zu den Bedingungen der Incoterms 2010.
7.2 In der Bestellung und Auftragsbestätigung genannte Liefertermine sind als voraussichtliche Liefertermine unverbindlich.
7.3 Die Einhaltung schriftlich bestätigter „verbindlicher Liefertermine“ steht unter dem Vorbehalt der mangelfreien und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch Zulieferer.
7.4 Schriftlich bestätigte verbindliche Lieferfristen und -termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager von Mütze verlassen hat, oder wenn die Ware ohne Verschulden von Mütze nicht rechtzeitig abgesendet werden kann, die Versandbereitschaft jedoch mitgeteilt wird.
7.5 Der Beginn der von Mütze angegebenen Lieferzeit setzt in jedem Fall die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden aus der gesamten Geschäftsbeziehung, sowie die Klärung aller technischen Fragen und Erfüllung aller bestehenden Mitwirkungspflichten voraus.
7.6 Soweit der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird ist Mütze berechtigt, Teillieferungen durchzuführen. Etwaig hierbei entstehende zusätzliche Kosten trägt Mütze.
7.7 Wird Mütze trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch höhere Gewalt, insbesondere durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände wie Krieg, innere Unruhen, Terrorakte, Beschlagnahme oder sonstige Maßnahmen der öffentlichen Gewalt, Streik, Aussperrung und andere Arbeitskonflikte, allgemeiner Mangel an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, Maschinenschaden, Maschinenbruch und sonstige Betriebsstörungen, Naturereignisse oder andere von Mütze nicht zu vertretende und nur mit unzumutbarem Aufwand zu beseitigende Umstände, auch wenn sie bei Lieferanten und Unterlieferanten eintreten, gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Wird Mütze in diesen Fällen die Lieferung und Leistung unmöglich, so wird Mütze von ihren Leistungspflichten befreit.
7.8 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Mütze berechtigt, den ihr hierdurch entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
7.9 Mütze haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von Mütze zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist Mütze zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von Mütze zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.10 Mütze haftet auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von Mütze zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
7.12 Wird eine Abnahme der Ware durch den Kunden im Werk von Mütze verlangt, oder ist eine solche vereinbart worden, hat der Kunde die hiermit verbundenen Kosten zu tragen.
8. Kreditwürdigkeit
8.1 Voraussetzung für eine Lieferverpflichtung von Mütze ist die Kreditwürdigkeit des Kunden. Erhält Mütze nach Vertragsschluss Auskünfte, wonach die Gewährung eines Kredits in Höhe des Auftragsvolumens nicht gesichert ist, ist Mütze berechtigt, trotz anderslautender Vereinbarungen, Vorauszahlungen, Sicherheitsleistungen oder Barzahlung zu verlangen.
8.2 Mütze ist im Falle negativer Bonitätsauskünfte, welche die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Kunden fraglich erscheinen lassen, berechtigt, bestehende Verträge aus wichtigem Grund zu kündigen. Den Mütze hierdurch entstehenden Schaden hat der Kunde zu tragen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn gegen das Vermögen des Kunden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen durchgeführt, ein Insolvenzverfahren beantragt, oder ein solches eröffnet wurde.
8.3 Mütze ist weiter zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses berechtigt, soweit sich der Kunde mit einer seiner Pflichten aus den die Parteien bindenden Vertragsverhältnissen in Verzug befindet und dieser Zustand trotz Mahnung nicht innerhalb der gesetzten Frist beseitigt wird.
9. Mängelansprüche, Haftung
9.1 Die Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist und festgestellte Mängel Mütze unverzüglich angezeigt hat.
9.2 Änderungen in der Ausführung der Leistungen sowie sonstige Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, stellen keine Mängel dar.
9.3 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an der Ware vorgenommen, Teile durch den Kunden oder nicht autorisierte Dritte bearbeitet oder ausgewechselt, oder führt der Kunde oder ein nicht autorisierter Dritter sonstige Arbeiten an der Ware durch, entfällt die Gewährleistung, soweit der Mangel hierdurch entstanden ist. Gleiches gilt für Fehler, die durch übermäßige Beanspruchung oder fehlerhafte Handhabung, abweichend von den Produktangaben, entstehen.
9.4 Soweit nicht abweichend vereinbart und beauftragt, werden Empfehlungen sowie Mengen- und Maßaufnahmen grundsätzlich unverbindlich durch Mütze abgegeben. Eine Haftung für die Richtigkeit gemachter Angaben wird ausdrücklich nicht übernommen.
9.5 Liegt ein Mangel vor, erfolgt nach Wahl von Mütze Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung. Im Falle der Mangelbeseitigung übernimmt Mütze die Kosten für Ersatzteile und Arbeitslohn.
9.6 Soweit Mängel an weniger als 5 % (fünf Prozent) der Gesamtbestellung vorliegen erfolgt eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nur dann, wenn die Verwendung der Ware im Übrigen aufgrund dessen dem Kunden nicht zuzumuten ist. Andernfalls erfolgt lediglich eine angemessene Reduzierung des vereinbarten Kaufpreises. Soweit eine Ersatzlieferung erfolgt hat der Kunde die mangelhaften Teile an Mütze zurückzureichen.
9.7 Auf Verlangen von Mütze hat der Kunde Proben beanstandeter Waren innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung eines Mangels an Mütze zu senden.
9.8 Ist Mütze mit der Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht, nicht erfolgreich, ist der Kunde berechtigt, Mütze eine angemessene letzte Nachfrist zu setzen, die mindestens zwei Nachbesserungsversuche ermöglicht. Ist die Nachbesserung auch innerhalb dieser letzten Nachfrist nicht erfolgreich, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Minderung der Vergütung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dieses gilt nicht, soweit Mütze die Nachbesserung unberechtigt verweigert oder in unzumutbarer Weise verzögert.
9.9 Mütze haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei einfach fahrlässigen Verletzungen nicht wesentlicher Vertragspflichten ist eine Haftung ausgeschlossen.
9.10 Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung von Mütze grundsätzlich auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9.11 Die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
bleibt hiervon unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung wegen arglistigen Verschweigenseines Mangels oder aufgrund der Übernahme einer Garantie.
9.12 Mütze übernimmt keine über die gesetzlichen Mangelbeseitigungsrechte hinausgehende Garantie für die Beschaffenheit der Sache oder dafür, dass die Sache für eine bestimmte Dauer eine bestimmte Beschaffenheit behält, ausschließlich dann, wenn dieses zuvor schriftlich besonders vereinbart wurde.
9.13 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Mütze haftet insbesondere nicht für Schäden, die nicht an der Ware selbst entstanden sind, wie z. B. entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden.
9.14 Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Mütze.
9.15 Eine Mängelhaftung entfällt, wenn der Kunde Mütze nicht Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist gegeben hat.
9.16 Ergibt die Überprüfung der Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, sind die Kosten durch den Kunden zu tragen.
9.17 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht, wenn Mütze vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden.
9.18 Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Mütze behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
10.2 Bei Zahlungsverzug oder Vermögensverfall des Kunden ist Mütze berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Ware durch Mütze liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Nach Rücknahme des Liefergegenstandes ist Mütze zur Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden (abzgl. angemessener Verwertungskosten) anzurechnen.
10.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Mütze hierüber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Mütze Klage gem. § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist Mütze die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für die Mütze entstandenen Kosten.
10.4 Der Kunde ist berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt Mütze jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe der Forderungen von Mütze (einschließlich MwSt.) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Mütze, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Mütze verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, ist der Kunde verpflichtet, Mütze die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen und sämtliche Unterlagen zu übergeben.
10.5 Die Verarbeitung oder Umbildung des Liefergegenstandes durch den Kunden wird stets für Mütze vorgenommen. Wird der Liefergegenstand mit anderen, Mütze nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Mütze das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zurzeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie die unter Vorbehalt gelieferte Ware.
10.6 Wird der Liefergegenstand mit anderen, Mütze nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Mütze das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware (Fakturaendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde Mütze anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für Mütze.
10.7 Mütze verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Mütze.
11. Gewerbliche Schutzrechte
11.1 Mütze bleibt Inhaber aller Urheber- und Verwertungsrechte an denen dem Kunden im Rahmen der Auftragserfüllung überlassenen Werkplänen, Konstruktionszeichnungen, Präsentationen z.B. für Herstellungsverfahren, sowie sämtlichen Abbildungen, Zeichnungen, Aufzeichnungen, Bau- und Schaltplänen und sonstigen Unterlagen, gleich ob in schriftlicher oder elektronischer Form, welche durch Mütze angefertigt wurden. Sie dürfen ohne Genehmigung von Mütze Dritten nicht zugänglich gemacht oder durch den Kunden verwertet werden. Auf Anforderung durch Mütze sind sie mit der Versicherung, dass keine Kopien angefertigt wurden, zurückzugeben. Diese Verpflichtung hat der Kunde auch den bei ihm beschäftigten Mitarbeitern aufzuerlegen. Der Kunde haftet für jegliche diesen Bedingungen widersprechende Verwendung der sich in seinem Besitz befindlichen Informationen.
11.2 Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, übernimmt Mütze keine Haftung dafür, dass die gelieferte Ware nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt. Der Kunde ist verpflichtet, Mütze unverzüglich Mitteilung zu machen, falls ihm gegenüber die Verletzung gewerblicher Schutzrechte gerügt wird.
11.3 Der Kunde hat dafür einzustehen, dass von ihm ggf. vorgelegte Ausführungszeichnungen nicht in Schutzrechte Dritter eingreifen. Mütze ist dem Kunden gegenüber nicht zur Prüfung verpflichtet, ob durch Abgabe von Angeboten aufgrund eingesandter Ausführungszeichnungen im Falle der Ausführung irgendwelche Schutzrechte Dritter verletzt werden. Ergibt sich trotzdem eine Haftung von Mütze, so hat der Kunde Mütze bei Regressansprüchen schadlos zu halten. Untersagen Dritte unter Berufung auf Schutzrechte insbesondere die Herstellung und Lieferung derartiger Gegenstände, ist Mütze – ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein – berechtigt, insoweit jede weitere Tätigkeit einzustellen und bei Verschulden des Kunden Schadensersatz zu verlangen.
12. Datenschutz
Mütze verwendet die von dem Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) vertraulich und gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes. Die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Auftragsdurchführung gegebenenfalls an Erfüllungsgehilfen weiter gegeben. Im Weiteren behält Mütze sich vor, diese Daten in zulässiger Weise zu eigenen Werbezwecken (z. B. Versendung von Informationsmaterial) zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Stand seiner gespeicherten Daten zu verlangen, sowie gegenüber Mütze der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung seiner Daten zu Marketingzwecken zu widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs wird Mütze die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen.
13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
13.1 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der M. Mütze GmbH.
13.2 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Mütze. Mütze ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
13.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen
14. Schlussbestimmungen
14.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Mütze Rechte und Pflichten aus den die Parteien bindenden Vertragsverhältnissen auf Dritte zu übertragen und/oder abzutreten.
13.2 Treten während der Vertragsdauer Umstände ein, welche die technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Auswirkungen des Vertrages so wesentlich berühren, dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen, so kann jeder Vertragspartner eine Anpassung des Vertrages an die geänderten Bedingungen verlangen.